Allgemeine Tätowierungsbedingungen
Allgemeine Tätowierungsbedingungen (ATB)
1 Geltungsbereich
Für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Studio
Walkintattoo GmbH,
Hindenburgstraße 90,
DE-71638 Ludwigsburg
(im Folgenden: Walk in Tattoo) und ihren Vertragspartnern,
nachfolgend „Kunde“ genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Tätowierungs-bedingungen (im Folgenden: ATB). Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Walk in Tattoo hat diesen im Einzelfall ausdrücklich nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung, z.B. in den individuellen Angeboten von Walk in Tattoo oder Verträgen zugestimmt. Dies gilt auch, wenn der Kunde den Auftrag unter Einbeziehung seiner Vertragsbedingungen erteilt, selbst dann, wenn Walk in Tattoo trotz Kenntnis solcher Bedingungen den Auftrag ausführt. Diese ATB gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen den Parteien.
2 Vorgespräch, Entscheidung für eine Tätowierung, Einwilligungserklärung
Wer sich für eine Tätowierung entscheidet, ist sich bewusst, dass es sich hierbei um eine endgültige Veränderung der jeweiligen Hautpartie handelt. Es gibt bislang kein Verfahren, durch das eine Tätowierung garantiert und ohne Narbenbildung entfernt werden kann. Ferner können gesundheitliche Unverträglichkeiten generell nicht ausgeschlossen werden. Außerdem können gesundheitlich unbedenkliche Komplikationen eintreten, wie bei einem so genannten „BlowOut“, bei dem die Farbe in der Haut ausläuft, bedingt durch das betroffene Bindegewebe, ähnlich wie Tinte auf dem Löschpapier, so dass es zu einer optischen Veränderung des Motivs kommen kann. Darüber findet, bevor es zu der Vereinbarung eines verbindlichen Tätowierungstermins kommt, eine umfängliche Aufklärung statt. Die Aufklärung erfolgt im Rahmen eines individuellen Vorgesprächs zwischen Walk in Tattoo und dem Kunden, wobei zudem die Vorstellungen und Möglichkeiten der Tätowierung im Einzelnen abgestimmt werden. Der Kunde hat seine schriftliche Einwilligungserklärung regelmäßig im Rahmen dieses Vorgesprächs nach erfolgter Aufklärung und Inforationsaustausch, auch zu den Walk in Tattoo-10 Punkte-Pflegehinweisen, abzugeben.
3 Gegenstand und Zustandekommen des Tätowierungsvertrags
Ein Tätowierungsvertrag zwischen dem Kunden und Walk in Tattoo kommt zustande, wenn dieser in schriftlicher Form nach erfolgtem Vorgespräch geschlossen wird. Das Schriftformerfordernis gilt auch für jede Änderung, Ergänzung und Nebenabrede des Vertrags und/oder seiner Bestandteile.
Walk in Tattoo behält sich vor, einen Tätowierungsvertrag und das Stechen der Tätowierung, insbesondere aufgrund der Motivwahl, ohne Begründung abzulehnen.
Walk in Tattoo führt die Tätowierungsleistung erst ab Volljährigkeit des Kunden oder mit einer schriftlichen Einwilligungserklärung beider Erziehungsberechtigten oder eines Alleinerziehungsberechtigten mit Erbringung des Nachweises des alleinigen Sorgerechts durch.
4 Leistungspflichten von Walk in Tattoo
Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich mit der Vereinbarung der zu stechenden Motive aus dem Tätowierungsvertrag. Beauftragte Tätowierungen erstellt Walk in Tattoo nach den Regeln eines sorgfältigen Tätowierers und der Tätowierungskunst auf Basis des Kundenwunsches. Es besteht für Walk in Tattoo im Rahmen eines vereinbarten Vertragsverhältnisses Gestaltungsfreiheit.
Hygiene ist beim Tätowieren selbstverständlich: Es werden pro Kunde neue vorsterilisierte Nadeln verwendet. Walk in Tattoo arbeitet ausschließlich mit Einweg-Handschuhen und sämtlichem Zubehör wie Rasierer, getesteten Farben, Vaseline etc.; diese werden pro Kunde neu verwendet. Alle benutzten Arbeitsflächen werden nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert. Das Studio wird vom Gesundheitsamt kontrolliert.
Walk in Tattoo schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung. Die hierzu führenden Zwischenschritte in Form von zum Beispiel Skizzen, Entwürfen, gehören nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zu den Leistungspflichten. Nicht zu den Leistungspflichten und zum Vertragsgegenstand gehört eine Nachsorge.
5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Dem Kunden und Walk in Tattoo ist bewusst, dass Tätowierungen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen wahrheitsgemäßen Informationsaustausch erfordern. Der Kunde wird Walk in Tattoo über sämtliche für die Durchführung der Tätowierung relevanten Umstände informieren, selbst wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der entsteht, sofern Leistungen infolge unrichtiger oder nachträglich geänderter Angaben durch den Kunden entstehen und von Walk in Tattoo wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde hat nach dem Stechen der Tätowierung die Abnahme zu erklären. Die Abnahme kann nicht aufgrund von optischen Abweichungen der Tätowierung von vorher angefertigten Skizzen und von den Vorstellungen des Kunden und wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Mit der Abnahme der Tätowierung durch den Kunden erklärt dieser die Freigabe der Leistungen von Walk in Tattoo.
Gibt der Kunde Ergänzungen, Änderungen oder eine zusätzliche Tätowierung in Auftrag, teilt Walk in Tattoo bei Durchführungsmöglichkeit unter Berücksichtigung von Ziff. 3 die neue Vergütung mit, über die Einigkeit zu erzielen ist.
Von Walk in Tattoo eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte wie Subunternehmer sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Walk in Tattoo. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Vertragsdurchführung von Walk in Tattoo eingesetzten Mitarbeiter im Laufe der auf den Abschluss des jeweiligen Vertrags folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Walk in Tattoo weder unmittelbar noch mittelbar mit Tätowierungen zu beauftragen.
Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
6 Nachsorge der tätowierten Stelle
Der Kunde erhält ein Merkblatt mit Walk in Tattoo-10 Punkte- Pflegehinweisen; er wird im Rahmen des Vorgesprächs auch mündlich darüber aufgeklärt, dass die entsprechende Köperstelle nach der Tätowierung zum Schutz der Haut und der Tätowierung so lange wie konkret vereinbart mit der angebrachten Folie bedeckt bleiben soll. Nach der im Einzelfall zeitlich definierten Entfernung der Folie kann die Haut mit Wasser und ph-neutraler Seife abgewaschen werden. In den folgenden Tagen sollte die tätowierte Stelle weiterhin nur mit ph-neutraler Seife gewaschen und mit Wund- und Heilsalbe eingecremt werden. Die Stelle sollte zudem vor direkter Sonneneinstrahlung, Chlor- und Salzwasser und Schmutz geschützt werden.
Sollte die tätowierte Körperstelle nicht nach den aufgeführten Anweisungen behandelt werden, kann es zu Infektionen, Entzündungen und anderweitigen Komplikationen kommen. In Zweifelsfällen wird eine ärztliche Beratung empfohlen.
7 Urheber-, Bild- und Nutzungsrechte
Die von Walk in Tattoo erbrachten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung giltauch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Walk in Tattoo wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Vertrag betreffenden Vergütungsrechnungen die für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Walk in Tattoo die Verpflichtung durch Einräumung unbefristeter nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dem Kunden werden die nicht ausschließlichen Rechte zur Veröffentlichung und zur Ausstellung, auch wenn sie nicht auf einer Leinwand, sondern auf dem Körper des Tätowierten erfolgen, sowie die Rechte zur Verbreitung und Vervielfältigung in Form von Fotos und Filmaufnahmen sowie digitaler Bildverarbeitung eingeräumt, soweit die Vervielfältigung und die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses in Rede steht. Walk in Tattoo ist dabei als Urheber anzugeben.
Walk in Tattoo darf Vervielfältigungen wie z.B. Fotos und digitale Bilder der erstellten Tätowierungen angemessen und branchenüblich signieren und die Abbildung der Tätowierung des Kunden für Eigenwerbung publizieren. Die werbliche Verwendung, z.B. in einer Bildergalerie im Internet, kann zwischen dem Kunden und Walk in Tattoo ausgeschlossen werden.
Im Falle des Nichtzustandekommens eines Vertrags werden an vor Vertragsschluss von Walk in Tattoo präsentierten Ideen und Entwürfe keine Urheber- und Nutzungsrechte übertragen, so dass diese vom Kunden nicht verwendet oder weitergegeben werden dürfen, außer es wurde zwischen den Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart.
8 Vergütung
Es gilt die im Tätowierungsvertrag vereinbarte Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich insbesondere nach der Größe der Tätowierung, dem Schwierigkeitsgrad des Motivs, der Farbgestaltung, der körperlichen Stelle und deren Gegebenheiten und dem Zeitaufwand bzw. der Anzahl der Termine für das Anfertigen und Stechen des Motivs, so dass die entsprechende Höhe der Vergütung mit dem Kunden während des Vorgesprächs individuell vereinbart wird.
Für jede aufgrund gesonderten (Ergänzungs-)Auftrags vorzunehmende Tätigkeit teilt Walk in Tattoo dem Kunden einen Kostenvoranschlag mit. Wird dieser durch den Kunden angenommen, so erfolgt die Vergütung gemäß dem Kostenvoranschlag.
Soweit nicht ausdrücklich vertraglich anders vereinbart wird bei Terminvereinbarung des Vorgesprächs eine sofort zahlbare Anzahlung in Höhe von 50,00 EUR fällig.
Zahlungen sind im Übrigen, wenn nicht anders vertraglich geregelt, unmittelbar nach Abnahme der Tätowierung und Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Erstreckt sich die Tätowierung über einen längeren Zeitraum, so kann Walk in Tattoo dem Kunden weitere Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Walk in Tattoo verfügbar sein.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden und/oder bei Änderung der Voraussetzungen für die Leistungserstellung werden Walk in Tattoo vom Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Walk in Tattoo von jeglichen Verbindlichkeiten, auch gegenüber Dritten, freigestellt.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn der Tätowierung hat der Kunde Walk in Tattoo folgende Prozentsätze von der ursprünglich vertraglich vereinbarten Vergütung als Stornogebühr zu erstatten: Bis drei Monate vor Beginn des Tätowierungstermins 10%, ab drei Monate bis einen Monat
vor Beginn des Tätowierungstermins 25%, ab einem Monat bis eine Woche vor Beginn des Tätowierungstermins 50%, ab einer Woche vor Beginn des Tätowierungstermins 75%.
Alle in Angeboten, Aufträgen und Verträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
9 Gewährleistung
Walk in Tattoo gewährleistet die Einhaltung der ihr obliegenden Sorgfaltspflichten und Hygieneanforderungen sowie die Verwendung professioneller Instrumente für die Tätowierung.
Walk in Tattoo übernimmt keine Gewährleistung für den Ausschluss eines so genannten „BlowOut“ beim Kunden, da dem Kunden nach umfänglicher, durchgeführter Aufklärung im Vorgespräch bekannt ist, dass bei einer Tätowierung eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation („BlowOut“) im Sinne der Ziff. 2, nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Gewährleistung für das optische Abweichen des Motivs der Tätowierung von den Vorstellungen des Kunden besteht ebenfalls nicht. Der Kunde hat bei der bildlichen Vorstellung der Tätowierung aufgrund der durchgeführten Aufklärung im Vorgespräch zu berücksichtigen, dass eine Tätowierung in der Regel anders aussieht, als eine Zeichnung, die beispielsweise während des Vorgesprächs angefertigt wird. Je nach Hauttyp und -farbe, kann es zu Abweichungen kommen, für die mangels Vermeidbarkeit keine Einstandspflicht von Walk in Tattoo besteht. Zudem wird Walk in Tattoo ggfs. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen.
Eine Gewährleistung für den Ausschluss etwaiger Folgeprobleme, die im Einzelfall unter Umständen entstehen könnten, sofern die Tätowierung nach der Anfertigung von dem Kunden nicht ordnungsgemäß nach den vereinbarten Nachsorgeanweisungen behandelt wurde, wird nicht übernommen.
10 Haftung
Walk in Tattoo haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Walk in Tattoo haftet für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und wenn die Schäden aufgrund der Tätowierung typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz insbesondere für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Walk in Tattoo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11 Vertraulichkeit und Datenschutz
Walk in Tattoo handelt in Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt und nur solange gespeichert, wie es im Rahmen dieser Regelung unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist. Nach Abwicklung des Vertrages bleiben diese Daten in Beachtung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, wenn das Einverständnis des Kunden vorliegt oder Walk in Tattoo zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet ist, z.B. aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung.
Datenschutzhinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten für unsere eigenen Werbeansprachen jederzeit durch eine formlose Mitteilung an uns per Post, Fax oder E-Mail widersprechen. Dies gilt nicht für die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs wird Walk in Tattoo die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihres Vertrags nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln einschließlich E-Mails an Sie einstellen.
12 Schlussbestimmungen
Bei Vertragsschluss mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Erfüllungsort und als Gerichtsstand unser deutscher Geschäftssitz vereinbart. Unabhängig davon, können wir auch an jedem weiteren gesetzlich zulässigen Gerichtsstand, ggfs. auch in dem Staat, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat, klagen. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers. Eine etwaige Klage des Verbrauchers gegen uns kann entweder an dem für unseren Geschäftssitz zuständigen deutschen Gericht erhoben werden oder vor dem zuständigen Gericht des Ortes in dem Staat, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der EU oder der Schweiz verlegt oder falls der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in der EU oder in der Schweiz hat, so ist unser deutscher Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden innerhalb der EU oder der Schweiz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ATB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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